Mulligan
Der so genannte Mulligan ist die straflose Wiederholung eines mißglückten Schlages am ersten Abschlag, nicht jedoch – wie oft praktiziert – auch an weiteren Abschlägen.
Den Mulligan gibt es offiziell nicht, d. h. er ist eigentlich regelwidrig, wird aber bei privaten Runden oft angewendet.
Nebenabsprachen bei einem vorgabewirksamen Spiel dürfen nicht den Regeln widersprechen, so dass es einen Mulligan mindestens bei Wettspielen keinesfalls geben darf.